Letzte Woche nahm fast das gesamte Team der Familien- und Jugendhilfe am Digitalen Fachgespräch zum Migrationsrecht, organisiert vom SFBB (Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg) teil.
Prof.in Marion Hundt, derzeit mit einer Professur für Öffentliches Recht an der Evangelischen Hochschule Berlin, führte durch den fachlichen Input an der Schnittstelle des Aufenthaltsrechts und SGB VIII:
Welche aufenthaltsrechtlichen Perspektiven gibt es trotz negativem Asylbescheid?
Was ist das besondere einer Ausbildungsduldung?
Und was regelt die Härtefallkommission?
Vor allem in unserem Careleaver-Projekt arbeiten wir mit vielen jungen geflüchteten Volljährigen zusammen, die meist über keinen gesicherten Aufenthalt in Berlin und Deutschland verfügen. Oft werden ihre Duldungen nur für sechs Monate verlängert und sie befinden sich über Jahre in diesem Verlängerungsprozess der Unsicherheiten („Kettenduldung“).
Wir wollen unsere Careleaver noch besser in ihren Aufenthaltsrechten beraten, ihnen das Gefühl von Handlungsfähigkeit vermitteln und mit ihnen zusammen eine Perspektive in Berlin auf- bzw. ausbauen.
Danke an das SFBB und Prof.in Marion Hundt für Input und Austausch – Beim nächsten Fachgespräch im November ist der andere Teil unseres Teams mit dabei!